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Rechtliche und steuerliche Beratung

Professionelle Beratung ist der Schlüssel zu unseren Dienstleistungen im Allgemeinen, insbesondere wenn es um Rechts- und/oder Steuerberatung geht.

Ihre Interessen werden in Spanien nicht von einem Notar, sondern von einem Rechtsanwalt vertreten.
INVESTINSPAIN stützt sich auf ein Team von Juristen und Steuerspezialisten, die Niederländisch, Englisch, Französisch und Spanisch sprechen. Sie (www.welex.es) arbeiten mit fest zugewiesenen Anwälten und Steuerspezialisten für unsere Kunden zusammen und ermöglichen so einen maßgeschneiderten Service.

Neben den üblichen rechtlichen Prüfungen der Immobilie sind sie auch bereit, alle Ihre Steuerfragen zu beantworten. Kaufen Sie mit einer Partnerschaft? Neues Spanisch oder Ihr eigenes Unternehmen? Kaufen Sie privat? Usufruct? Erbschaftsrecht? Unsere Anwälte und Steuerexperten beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Darüber hinaus kümmern sie sich auch um die obligatorischen Verwaltungsverfahren, wie z. B.:

  • Eintragung in das Grundbuch
  • Beantragung der NIE (Número de Identificación de Extranjero)
  • Mietnummer anfordern (wenn Sie vermieten möchten)
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • ernennender Notar

Zusätzlich zum Kaufpreis sollten Sie in der Regel mit etwa 12-14 % (Wiederverkauf gegenüber Neubau) Mehrkosten rechnen. Dazu gehören:

  • Grunderwerbssteuer (8-10% je nach Kaufpreis) bei Wiederverkauf oder Mehrwertsteuer (10%) bei Neubau.
  • Notargebühren und verschiedene Steuern: +/-3%
  • Ihr Anwalt: +/-1,21%

Wenn Sie mit einem Bankdarlehen kaufen möchten, können wir Ihnen Banken empfehlen, die in Ihrem Heimatland tätig sind und Hypotheken in Spanien anbieten können. Wir haben auch spezielle Optionen für Unternehmen.

Sobald der Kauf abgeschlossen ist, hilft Ihnen Ihr Anwalt dabei, die Verträge mit den örtlichen Versorgungsunternehmen abzuschließen, ein Bankkonto zu eröffnen (damit Sie Ihre Gas-, Strom- und Wasserrechnungen per Lastschriftverfahren bezahlen können) und den Konsortialführer darüber zu informieren, dass Sie der neue Eigentümer sind.

Als Immobilieneigentümer in Spanien müssen Sie jedes Jahr eine spanische Steuererklärung abgeben. Auch hier kann Ihr Anwalt das Notwendige für Sie tun.

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